Über die Mitglied­schaft

Vorteile der Mitglied­schaft

Bezahlbare Mieten und gutes Wohnen sind bei uns Zuhause ...
Warum es sich lohnt, bei uns Mitglied zu sein. Wir sind dort, wo unsere Mitglieder leben, kennen ihr Umfeld genau und fühlen uns mit der Region verbunden.

... weil wir alle mehr gewinnen, wenn wir teilen
Der wirtschaftliche Erfolg kommt allein den Mitgliedern zugute. Nicht die Rendite , sondern das Mehr an Wohn- und Lebensqualität stehen im Mittelpunkt. So ist die Nutzungsgebühr für Genossenschaftswohnungen wirtschaftlich angemessen und die erwirtschafteten Gewinne werden Instandhaltung, Neubau und Verbesserung des Wohnumfeldes zugeführt. Zudem wird aus dem Gewinn eine attraktive Dividende auf die Geschäftsanteile ausbezahlt. Jeder Geschäftsanteil "verdient" gleichviel; derzeit sind es bei uns (noch) 4 % pro Jahr.

... weil wir unser Zuhause sichern, wenn wir teilen
Unsere Mieter/innen müssen weder Mietspekulation noch Eigenbedarfskündigung fürchten. Wir spekulieren nicht auf schnelle Gewinne, sondern führen eine nachhaltige Wohnraumbewirtschaftung. Dass eine Neubauwohnung teurer vermietet wird als ein (noch) nicht modernisierter Altbau liegt in der Natur der Sache. Der höhere Komfort und die verschärften Baugesetze - welchen den Neubau erheblich verteuern - fordern diesen Preis. Trotzdem ... unsere Mieten liegen - mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis - unter der ortsüblichen Vergleichsmiete des frei finanzierten Wohnungsbaus. Genaueres über diesen sog. Karlsruher Mietspiegel finden Sie unter Karlsruher Mietspiegel.

... weil die Bewirtschaftung und Pflege der Gebäude einfacher ist, wenn wir teilen
Als Eigentümer von über 7.000 Wohnungen bekommen wir tendentiell bessere Preise als jemand, der nur ein Gebäude besitzt. Für jeden Stadtteil steht aus unserem MBV-Team mindestens ein Hausmeister zur Verfügung, der "seine Häuser" kennt. Bewährte Handwerks-Meisterbetriebe u.a. externe Service-Partner bieten uns einen zuverlässig guten Instandhaltungs-, Reparatur- und Reinigungsservice.

Erwerb der Mitglied­schaft

Wie können Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft bewerben?
Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass wir für Nichtmitglieder, die aktuell auf Wohnungssuche sind, kurzfristig keine Wohnung bieten können. Denn selbst unsere Mitglieder müssen sich seit Jahren gedulden, bis sie nach einer - in der Regel - längeren Wartezeit bei unseren monatlichen Wohnungsverlosungen Erfolg haben.

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft klicken Sie einfach auf die Schaltfläche "Jetzt Mitglied werden". Sollten Sie vorab noch Fragen haben, können Sie sich auch gerne von unseren Mitarbeitern unter der Telefonnummer 0721 / 37 23 - 44 44 beraten lassen.

Laut Gesetz müssen bei Minderjährigen alle gesetzlichen Vertreter (i.d.R. Eltern) mit den Ausweisdokumenten der 3 Personen bei der Antragstellung anwesend sein.
Bei Alleinerziehenden ist der sog. Alleinerziehungsberechtigung-Nachweis vorzulegen. Neben der Steueridentifikationsnummer der gesetzlichen Vertreter und des Kindes, benötigen wir die Geburtsurkunde sowie - falls vorhanden - dessen Reisepass oder Kinderausweis.

Über die Annahme des Mitgliedschaftsantrags beschließt der Vorstand.

Sobald Sie eine positive Rückmeldung zu Ihrem Antrag schriftlich erhalten haben, können Sie Ihre Pflichtbeteiligung einzahlen. Diese umfasst die Übernahme von zwei Geschäftsanteilen à 300 €, eine einmalige Eintrittsgebühr von 20 € und 10 € zur Eröffnung eines Sparkontos für die jährliche Dividende. Die Einzahlung (630 €) hat in einer Gesamtsumme zu erfolgen.

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 07. November 2023 beschlossen, dass eine Beteiligung bis vorerst 31. Dezember 2024 nur mit Pflichtanteilen (s. § 17 Abs. 2 der Satzung) möglich ist. Eine Übernahme von freiwilligen weiteren Anteilen ist ausgeschlossen. Änderungen behält sich der Vorstand jederzeit vor.

Checkliste Mitgliedschaftsantrag für Personen über 18 Jahre
  • Gültiges Ausweisdokument
    Personalausweis oder Reisepass, gerne auch digital
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Aufenthaltstitel
    nur bei Nicht-EU-Staatsbürgerschaft
Checkliste Mitgliedschaftsantrag für Personen unter 18 Jahre
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
    falls ein Elternteil alleinerziehend ist
  • Gültiges Ausweisdokument des Kindes
    Geburtsurkunde und - falls vorhanden - Kinderausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikations­nummern
    des Kindes und dessen gesetzlichen Vertreter
  • Gültiges Ausweisdokument der gesetzlichen Vertreter
    Personalausweis oder Reisepass, gerne auch digital
  • ggf. Sorgerechtserklärung oder Heiratsurkunde bei unterschiedlicher Namensführung der gesetzlichen Vertreter

Sicherheit für Mitglieder

Wir meinen, es lohnt sich, bei einer Beteiligung an unserer Genossenschaft nicht allein auf eine gute Rendite, sondern auch auf die Anlagesicherheit an sich, soziale Fairness, Solidarität und Absicherung der Zukunft unserer Kinder (Nachhaltigkeit) zu achten.

Ihre Einlagen sind bei uns mehrfach abgesichert:

  • Absicherung der Einlagen durch Sachwerte:
    Gebäudebestand mit Grundstücken und konstanten Mieteinnahmen
  • Investition der Gelder in den Erhalt, die Pflege und den Neubau unserer Gebäude
  • Risikominimierung, weil wir weder Kredite vergeben noch spekulieren
  • Jährliche Prüfung der Einrichtungen, der Vermögenslage sowie der Geschäftsführung der Genossenschaft durch den Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
  • Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Absicherung der Spareinlagen durch den Selbsthilfefonds für Wohnungsgenossenschaften des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
    (Sicherungsfonds)

Gewinn­verteilung

Der Bilanzgewinn kann unter den Mitgliedern als Gewinnanteil (Dividende) verteilt werden.

Die Verteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben bei Beginn des Geschäftsjahres, für das der Jahresabschluss aufgestellt ist (Stichtag: Kontostand per 1.1. des Vorjahres).

Der Gewinnanteil soll in der Regel 4 % des Geschäftsguthabens nicht überschreiten.

Nach der gesetzlichen Verjährungsfrist (§ 195 BGB) verjährt der Anspruch auf die Gewinnanteile nach drei Jahren.

Bei Neubeitritten wird daher neben der Mitgliedschaft auch ein Sparkonto auf den Namen des Mitglieds lautend eröffnet. Dies hat den Vorteil, dass eine Verjährung der Dividende ausgeschlossen ist und diese ab Gutschrift auf dem Sparkonto verzinst wird. Selbstverständlich besteht auch für langjährige Mitglieder die Möglichkeit, die Dividendenausschüttung so zu regeln.

Kündigung

Kündigung der Mitglied­schaft

Zweck und Gegenstand des MBV ist die Förderung unserer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Wir wissen es zu schätzen, dass - teils schon über mehrere Generationen - Familien bei uns wohnen und uns Ihr Geld - in Form von Geschäftsanteilen - anvertrauen.

Nach dem Genossenschafts­gesetz (§ 65,1 GenG) hat jedes Mitglied das Recht, durch schriftliche Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.

Dabei bitten wir zu beachten, dass auch wenn ein Mieter seinen Dauernutzungsvertrag (Mietvertrag) kündigt, seine Mitgliedschaft weiter bestehen bleibt. Diese muss - falls gewünscht - gesondert gekündigt werden.

Gemäß § 7 unserer Satzung kann der Austritt nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist schriftlich erklärt werden. Erst im folgenden Jahr – nach Prüfung und Genehmigung der Bilanz (spätestens am 01.07.) – ist die Rückzahlung des Guthabens möglich.

Eine Zinsvergütung vom Tage des Ausscheidens bis zu Fälligkeit des Guthabens wird nicht gewährt.

Für weitere Informationen steht Ihnen der Originaltext der MBV-Satzung (§ 7 auf S.5 und § 12 auf S. 7) zur Verfügung.