ERWERB DER
MIT­GLIED­SCHAFT

Wie können Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft bewerben?
Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass wir für Nichtmitglieder, die aktuell auf Wohnungssuche sind, kurzfristig keine Wohnung bieten können. Denn selbst unsere Mitglieder müssen sich seit Jahren gedulden, bis sie nach einer - in der Regel - längeren Wartezeit bei unseren monatlichen Wohnungsverlosungen Erfolg haben.

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft klicken Sie einfach auf die Schaltfläche "Jetzt Mitglied werden". Sollten Sie vorab noch Fragen haben, können Sie sich auch gerne von unseren Mitarbeiter:innen unter der Telefonnummer 0721 / 37 23 - 44 44 beraten lassen.

Neben der Steueridentifikationsnummer der gesetzlichen Vertreter:innen und des Kindes benötigen wir die Geburtsurkunde sowie - falls vorhanden - dessen Reisepass oder Kinderausweis.

Über die Annahme des Mitgliedschaftsantrags beschließt der Vorstand.

Sobald Sie eine schriftliche positive Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten haben, können Sie Ihre Pflichtbeteiligung einzahlen. Diese umfasst die Übernahme von zwei Geschäftsanteilen à 300 €, eine einmalige Eintrittsgebühr von 20 € und 10 € zur Eröffnung eines Sparkontos für die jährliche Dividende. Die Einzahlung (630 €) hat in einer Gesamtsumme zu erfolgen.

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 07. November 2023 beschlossen, dass eine Beteiligung bis vorerst 31. Dezember 2024 nur mit Pflichtanteilen (s. § 17 Abs. 2 der Satzung) möglich ist. Eine Übernahme von weiteren freiwilligen Anteilen ist aktuell ausgeschlossen. Änderungen behält sich der Vorstand jederzeit vor.

Checkliste Mitgliedschafts­antrag
für Personen über 18 Jahre
  • Gültiges Ausweisdokument
    Personalausweis oder Reisepass, gerne auch digital
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Aufenthaltstitel
    nur bei Nicht-EU-Staatsbürgerschaft
Checkliste Mitgliedschafts­antrag
für Personen unter 18 Jahre
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
    falls ein Elternteil alleinerziehend ist
  • Gültiges Ausweisdokument des Kindes
    Geburtsurkunde und - falls vorhanden - Kinderausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikations­nummern
    des Kindes und dessen gesetzlichen Vertreter
  • Gültiges Ausweisdokument der gesetzlichen Vertreter
    Personalausweis oder Reisepass, gerne auch digital
  • ggf. Sorgerechtserklärung oder Heiratsurkunde bei unterschiedlicher Namensführung der gesetzlichen Vertreter