Informationen für Mitglieder
Unsere Servicezeiten
Sie können uns während unserer Servicezeiten jederzeit besuchen. Bitte beachten Sie, dass wir eine zeitnahe, umfangreiche Beratung oder eine vollständige Bearbeitung Ihres Anliegens nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen Ansprechperson möglich machen können.
Ettlinger Straße 1
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 37 23 - 0
Fax: 0721 / 37 23 - 60
Montag und Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Vollmacht für Angehörige
Haben Sie schon mit einer Vollmacht vorgesorgt? Jeden kann es treffen, dass man in Situationen gerät, in denen eigenverantwortliches Handeln nur schwer oder nicht mehr möglich ist. Oft sind altersbedingte, geistige oder körperliche Gebrechen die Ursache. Aber auch bei jungen Menschen können durch Unfälle oder Krankheiten vergleichbare Situationen eintreten. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer kümmert sich insbesondere um die Vermögensangelegenheiten. Wurde hierfür keine rechtzeitige Vorsorge getroffen, ist es für die Angehörigen nicht möglich, für den Betroffenen (rechtlich) zu handeln bzw. zu entscheiden. Damit Sie im Ernstfall rechtzeitig vorgesorgt haben, empfiehlt es sich, eine Vollmacht einer bzw. mehreren vertrauten Personen zu erteilen. Hierfür hält der MBV eine Kontovollmacht bereit. Sie können damit gewährleisten, dass ein Vertrauter Ihrer Wahl im Notfall Verfügungen über Ihre Sparkonten vornehmen kann. Die Vollmacht berechtigt ebenfalls dazu, vom MBV Auskunft über die Konten zu erhalten. Zudem ist zu erwähnen, dass eine Vollmacht auch jederzeit widerrufen werden kann.
Lassen Sie sich durch unsere Mitarbeiter/innen der Spar- und Mitgliederabteilung beraten, ob Sie hierzu bereits eine Vorsorge getroffen haben.