Wohnungs­angebote

Informa­tionen zur Wohnungs­bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Das Los entscheidet!

Unsere monatlichen Wohnungsausschreibungen erscheinen in der Regel alle vier Wochen und immer freitags. Wir veröffentlichen sie
•    in unserem Verlosungsportal auf unserer Homepage &
•    per Aushang an unserem Haupteingang in der Ettlinger Straße 1.

Alle, die Interesse haben und die Voraussetzungen erfüllen, können sich über unser Verlosungsportal für die verfügbaren Wohnungen bewerben. Wir möchten sicherstellen, dass die Wohnungen passend zur Familien- oder Haushaltsgröße vergeben werden. Wenn Sie eine Wohnung gewinnen, führen wir eine Bonitätsprüfung über die SCHUFA durch.

Bewerbungen können Sie ab dem Veröffentlichungsdatum bis zum folgenden Montag einreichen. Bis Montag um 23:59 Uhr ist es möglich, die Bewerbung unentgeltlich über das Portal oder per E-Mail zurückzuziehen. Die Verlosung findet in der Regel am nächsten Tag statt. Die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Absagen versenden wir per E-Mail, sobald die Wohnung angenommen wurde.

Bevor eine Wohnung angenommen wird, besteht natürlich die Möglichkeit, sie zu besichtigen. Wenn Ihnen die Wohnung bei der Besichtigung nicht zusagt, kann sie ohne negative Konsequenzen zurückgegeben werden.

Damit Sie an den Verlosungen über unser Verlosungsportal teilnehmen können, benötigen Sie dort einen Account. Bitte senden Sie uns rechtzeitig vor der ersten Teilnahme eine E-Mail an verlosungsportal@mbv-ka.de mit folgenden Informationen:
•    Ihre aktuelle Anschrift,
•    Telefonnummer,
•    Familienstand,
•    sowie den Namen und Geburtsdaten aller Personen, die mit Ihnen einziehen möchten.

Anschließend senden wir Ihnen die Zugangsdaten per Post.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Regeln über die Vergabe von Wohnungen und den FAQ.

Wir freuen uns, wenn Sie schnell eine Wohnung erhalten, die Ihren Vorstellungen entspricht!

 

Losverfahren

Mit Ausnahme des Bezuges von Neubauten und Einfamilienhäusern werden Wohnungen grundsätzlich im Losverfahren vergeben.

Zur Teilnahme an Wohnungsverlosungen sind Mitglieder berechtigt, die der Genossenschaft angehören und ihre mitgliedsbegründenden Pflichtanteile satzungsgemäß einbezahlt haben. Mitglieder, die vor dem 01. Januar 2019 beigetreten sind, müssen mindestens ein Jahr der Genossenschaft angehören, um teilzunehmen. Mitglieder, die danach beigetreten sind, müssen mindestens fünf Jahre der Genossenschaft angehören.

Die Anzahl der zugeteilten Lose ist nur von der Dauer der Mitgliedschaft abhängig:
Mitglieder erhalten mit Vollendung einer Mitgliedschaft von

1 Jahr 1 Los
3 Jahren 2 Lose
5 Jahren 3 Lose
7 Jahren 4 Lose
9 Jahren 5 Lose

Ab dem 10. Jahr Mitgliedschaft wird jedes weitere Jahr mit einem zusätzlichen Los berücksichtigt.

Mitglieder, die in eine erloste Wohnung eingezogen sind, können vor Ablauf einer Frist von drei Jahren (bei Neubauwohnungen nach 5 Jahren) nur dann an einer Verlosung teilnehmen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Änderung des Familienstandes).