VER­TRE­TER­WAHL 2025

MIT­GE­STAL­TEN UND MIT­BE­STIM­MEN!

Alle fünf Jahre haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, die Zukunft des MBV entscheidend mitzugestalten! Ob Sie wählen oder kandidieren: Ihr Engagement zählt. Die Vertreterinnen und Vertreter sind die Stimme unserer Genossenschaft und tragen dazu bei, die Interessen aller Mitglieder zu vertreten.

Besonders einfach: Die Wahl findet digital statt, bequem und zeitsparend – egal, wo Sie sich befinden. Alternativ steht auch die Briefwahl zur Verfügung. Die Wahleinladungen erhalten Sie im Frühjahr 2025 persönlich.

Sie haben Interesse, selbst zu kandidieren oder Sie möchten ein anderes Mitglied für die Kandidatur vorschlagen?

Erfahren Sie jetzt mehr über das Amt und reichen Sie Ihre Bewerbung oder Ihren Kandidatenvorschlag ein.

Wir freuen uns über Ihr Engagement und Ihre Unterstützung für eine starke Gemeinschaft!

Checkliste für die Eigenkandidatur
  • Sie sind MBV-Mitglied. Wählbar sind nur Mitglieder der Genossenschaft.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Erst mit der Volljährigkeit erlangen Sie die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, die Voraussetzung ist für das Amt.
  • Sie sind kein Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Wahlvorstandsmitglied. Wenn Sie bereits mit einem dieser Ämter betraut sind, können Sie nicht für die Vertreterwahl kandidieren.
  • Sie sind einverstanden mit der Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten. Für die Kandidatur ist es erforderlich, Ihre Kontaktdaten den Mitgliedern gegenüber offenzulegen.
Checkliste für den Kandidaten­vorschlag
  • Das vorgeschlagene Mitglied ist mit der Kandidatur einverstanden. Das Einverständnis zur Kandidatur und zur Annahme des Amtes muss im Falle der Wahl schriftlich bestätigt werden.
  • Das vorgeschlagene Mitglied ist mindestens 18 Jahre alt. Nur dann ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt, die Voraussetzung ist für das Amt.
  • Das vorgeschlagene Mitglied ist kein Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Wahlvorstandsmitglied. In diesem Fall ist eine Kandidatur für die Vertreterwahl nicht möglich.
  • Das vorgeschlagene Mitglied ist einverstanden mit der Veröffentlichung der Kontaktdaten. Für die Kandidatur ist es erforderlich, den Mitgliedern gegenüber die Kontaktdaten von allen Vertreterinnen und Vertretern offenzulegen.